Im Napfgebiet (Wildraum 5) sind grosse Anteile der Wälder gemäss Wildschadengutachten des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) einem untragbaren Wildschadeneinfluss ausgesetzt. Mit der erreichten Jagdstrecke der letzten Jahre konnte der Wildtiereinfluss durch die Gämse in den Wäldern mit mehrheitlich Schutzfunktion nicht deutlich gesenkt werden. Aus diesem Grund soll der Bestand weiter reduziert werden. Dabei wollen wir die Jägerinnen und Jäger aktiv einbeziehen und bieten ihnen deshalb eine zusätzliche Jagdmöglichkeit: In den beiden Perimeter der bereits laufenden Donnerstagsjagden (Lüderen-Lushütte-Hornbach sowie Trubschachen) auf Rehwild besteht im Jahr 2023 die Möglichkeit zwischen 1. Oktober und 15. November trockene Geissen (A2) oder Jährlinge (A3/A4) zu erlegen. Diese Jagdmöglichkeit steht grundsätzlichen allen Jagenden offen. Die Jagd in diesem Gebiet ist aber anspruchsvoll und wir wollen deshalb in erster Linie erfahrene und ortskundige Gämsjägerinnen und Gämsjäger ansprechen. Voraussetzung zur Teilnahme ist deshalb ein gültiges Patent A im Jahr 2023 sowie Gebietskenntnis. Erlegte Tiere werden nicht dem persönlichen Gämsjagdkontingent angerechnet, sondern müssen zu einem reduzierten Preis erworben werden.
Wer Interesse an der Teilnahme hat, meldet sich bis jeweils bis am Mittwochabend telefonisch beim zuständigen Wildhüter. Dieser ist berechtigt, den Jagenden ein Gebiet zuzuteilen. Darüber hinaus gelten die ordentlichen Jagdvorschriften.