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16. März 2023
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Medienmitteilung der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion
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Lebensmittelkontrolle: 7000 Betriebe inspiziert

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure des Kantonalen Laboratoriums kontrollierten im vergangenen Jahr 7000 Lebensmittelbetriebe und erhoben 10 000 Lebensmittel- und Trinkwasserproben. Zudem kontrollierten sie Betriebe, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, und stellten fest, dass eine seit 2021 geltende Änderung des Verkaufs an Privatpersonen noch zu wenig bekannt ist.

Im vergangenen Jahr führten die Mitarbeitenden des Kantonalen Laboratoriums mehr Kontrollen durch als 2021, als viele Restaurants wegen der Corona-Pandemie zeitweise geschlossen waren. Bei zwei Dritteln der kontrollierten Betriebe beanstandeten die Kontrolleurinnen und Kontrolleure meist geringfügige Mängel. Bei 155 Betrieben (2 Prozent) beurteilten sie die Mängel als erheblich oder gross, was in der Regel einschneidende Massnahmen zur Folge hatte. Die häufigsten Mängel betrafen die Selbstkontrolle, mangelhafte Hygiene, fehlende Kennzeichnungen und zu hohe Lagertemperaturen von vorgekochten Speisen.

Schinken, Roastbeef oder kalter Braten: Jede zweite Probe mangelhaft

In gewerblichen Produktionsbetrieben erhoben die Mitarbeitenden des Kantonalen Laboratoriums 2700 Proben von leicht verderblichen Lebensmitteln wie vorgekochte Speisen, Patisserie, Schlagrahm oder belegten Brötchen. Davon bemängelten sie rund ein Drittel. Meist waren diese unhygienisch behandelt, zu wenig gekühlt oder zu lange gelagert worden. Recht hoch war dieser Anteil bei den 182 Proben von aufgeschnittenen Fleischerzeugnissen wie Schinken, Roastbeef oder kaltem Braten: Gut jede zweite Probe (52 Prozent) bestand die mikrobiologische Untersuchung nicht. Dafür gebe es mehrere Gründe, sagt Kantonschemiker Otmar Deflorin: «Die Betriebe kaufen zu grosse Mengen ein, die sie nicht innert vernünftiger Zeit aufbrauchen können. Oder die Schneidemaschinen sind schlecht gepflegt oder schmutzig. Schwierig wird es auch, wenn das Fleisch gleich für mehrere Tage vorgeschnitten wird.» Entsprechend ordnet das Kantonale Laboratorium an, dass nur noch am gleichen Tag geschnittene Ware verwendet werden darf oder dass kleinere Portionen eingekauft werden müssen.

Verkauf von Pflanzenschutzmittel: Neue Regeln sind zu wenig bekannt

Ein besonderer Fokus galt im vergangenen Jahr dem Verkauf von Pflanzenschutzmitteln an Private. Der Bund teilt erlaubte Pflanzenschutzmittel in die Kategorien «nicht beruflich» und «beruflich» ein. Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Verwendung bewilligt sind, nicht mehr an Privatpersonen verkauft werden. Im Kanton Bern verkaufen Bau- und Hobby-Fachmärkte, Gärtnereien oder Blumengeschäfte Pflanzenschutzmittel. 2022 untersuchte das Kantonale Laboratorium 775 Pflanzenschutzmittel, wobei 94 Prozent konform waren. 17 der beanstandeten Pflanzenschutzmittel waren nur für die berufliche Verwendung bewilligt und durften somit nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Insgesamt wird die neue Regelung von Fachmärkten gut umgesetzt, bei Gärtnereien hingegen scheint sie noch wenig bekannt zu sein. Das Kantonale Laboratorium informierte die betroffenen Betriebe über ihre Pflichten und wird 2023 erneut stichprobenartige Kontrollen durchführen.

Im Einsatz zum Wohle der Konsumentinnen und Konsumenten des Kantons Bern

Das Kantonale Laboratorium überwacht die Einhaltung der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Umweltschutz-, Chemikalien- und Strahlenschutzgesetzgebung mit gezielten Stichproben. Im Falle der Lebensmittelgesetzgebung heisst das: Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, werden regelmässig von den Mitarbeitenden des Kantonalen Laboratoriums kontrolliert. Das betrifft beispielsweise Restaurants, Käsereien, Metzgereien, Bäckereien, Trinkwasserversorgungen oder Landwirtschaftsbetriebe. Bei den unangekündigten Inspektionen werden Lebensmittel, die Sauberkeit der Einrichtung, die Selbstkontrolle der Betriebe, die Infrastruktur und die Kennzeichnungen kontrolliert. Bei geringfügigen Mängeln erhalten die Betriebe eine Beanstandung und damit die Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Wenn Betriebe die gesetzlichen Vorschriften massiv verletzen, reicht das Kantonale Laboratorium eine Strafanzeige ein. 2022 wurden 140 Strafanzeigen eingeleitet (2021: 105 Strafanzeigen).

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