Für den Winter 2023/2024 zeichnet sich aktuell keine unmittelbare Energiemangellage ab. Die Situation hat sich im Vergleich zum vergangenen Winter entspannt. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die bisher sistierten Massnahmen zur Vermeidung einer Energiemangellage per 15. Dezember 2023 aufzuheben.
Da Engpässe bei der Energieversorgung im Herbst und Winter 2022/2023 nicht ausgeschlossen werden konnten, hatte der Regierungsrat am 24. August 2022 den «Sonderstab Energiemangel KFO» eingesetzt. Auf dessen Antrag wurden im September und im Oktober 2022 zwei Massnahmenpakete beschlossen. Mit der Entspannung der Lage im Frühling 2023 wurden der Auftrag des Sonderstabs Energiemangel ebenso wie die Massnahmenpakete vorerst sistiert.
Vorbereitung auf kritische Situationen wurde vorangetrieben
Die im Sonderstab Energiemangel initiierten mittel- und langfristigen Massnahmen hat die Verwaltung während den Sommermonaten in den ordentlichen Strukturen weiterbearbeitet. So wurden zum Beispiel ein Cockpit zum Energieverbrauch der Kantonsverwaltung aufgebaut und eine allfällige Kontingentierung von Strom und Gas für die Kantonsverwaltung, die kantonalen Schulen und die Institutionen des Gesundheitswesens vorbereitet. Damit ist die Kantonsverwaltung jetzt besser vorbereitet auf eine allfällige künftige Energiemangellage als vor einem Jahr. Die einzelnen Direktionen werden die Arbeiten in den ordentlichen Strukturen weiter vorantreiben.
Energiesparen weiterhin sinnvoll
Auf einschränkende Massnahmen beim Energieverbrauch kann derzeit verzichtet werden. Energiesparen ist jedoch weiterhin sinnvoll, um künftigen Mangellagen vorzubeugen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb, weiterhin nicht mehr als nötig zu heizen, auf Dauerlüften zu verzichten und das Licht in ungenutzten Räumlichkeiten zu löschen. Der Kanton Bern hat sich dem freiwilligen europäischen Erdgas-Sparziel von minus 15 Prozent angeschlossen. Insbesondere bei der Heizenergie sind weiterhin mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energie notwendig.
Damit mittelfristig keine Mangellagen mehr entstehen und die Versorgungssicherheit auch im Winter gewährleistet werden kann, müssen zusätzliche Anlagen für die Winterstromproduktion und -speicherung gebaut, respektive bestehende ausgebaut werden. Dies sind vor allem alpine Solaranlagen, Windenergieanlagen und die Speicherkraftwerke Grimsel und Trift. Der Regierungsrat will dafür optimale Rahmenbedingungen schaffen.