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02. April 2008
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EURO 08: Sonntagsverkäufe in Bern in reduziertem Umfang möglich

aid. Während der EURO 08 dürfen die Läden der Stadt Bern in der Innenstadt und im Breitenrain-quartier nur an zwei statt vier Sonntagen geöffnet werden. An einem weiteren Sonntag wird die Möglichkeit zur Öffnung auf die Innenstadt beschränkt. Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern heisst eine entsprechende Beschwerde der Gewerkschaft Unia teilweise gut. Gemäss geltender Arbeitsgesetzgebung kommt Sonntagsarbeit nur für Freiwillige in Frage. Diese erhalten zudem einen Lohnzuschlag von 50 Prozent.

Vom 7. bis 29. Juni 2008 findet die EURO 08 statt. Drei Vorrundenspiele werden im Stade de Suisse Wankdorf Bern durchgeführt. In der Stadtberner Fanmeile werden während der gesamten Dauer der EURO 08 Public Viewing Zonen auf dem Bundesplatz und dem Waisenhausplatz eingerichtet. Einige Gassen werden zur Fanzone erklärt.

Die EURO 08 als weltweit drittgrösstes Sportereignis ist von seiner Anziehungskraft und seinem Umfang her nicht nur für die Stadt, sondern auch für die Schweiz einmalig. Die Stadt Bern rechnet für die Dauer der Veranstaltung mit mehreren hunderttausend Besucherinnen und Besuchern. Um dem damit verbundenen Konsumbedürfnis Rechnung tragen zu können, hat das beco Berner Wirtschaft für Teile der Stadt Bern (Innenstadt und Breitenrain-Quartier) während der Euro 08 längere Ladenöffnungszeiten an den betroffenen Samstagen bis 18.00 Uhr und an sämtlichen vier Sonntagen während der EURO 08 von 10.00 bis 18.00 Uhr bewilligt.

Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern hat eine Beschwerde der Gewerkschaft Unia, die sich gegen die Bewilligung für Sonntagsverkäufe richtete, teilweise gutgeheissen. Nicht bestritten war die verlängerteÖffnung der Läden an den Samstagen. Die Volkswirtschaftsdirektion begründet ihren Entscheid mit den zwingenden Vorschriften der eidgenössischen Arbeitsgesetzgebung. Sie anerkennt, dass sich das beco in seiner Bewilligung an eine entsprechende Weisung des seco gehalten hat. Zudem geht die vom beco vorgesehene Ladenöffnung deutlich weniger weit als in den beiden anderen Deutsch-schweizer Host Cities Basel (vier Sonntage bis 24.00 Uhr) und Zürich (drei Sonntage bis 24.00 Uhr).

Das von der Arbeitsgesetzgebung verlangte dringende Bedürfnis muss jedoch in Bezug auf die vier zur Diskussion stehenden Sonntage differenziert ausgelegt werden. In Bern werden am 8., 13. und 17. Juni 2008 Spiele der Qualifikationsphase ausgetragen. An den spielnahen Sonntagen vom 8. und 15. Juni 2008 sind für die Volkswirtschaftsdirektion die verlangten Kriterien für Sonntagsarbeit damit klar erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass sich an diesen Tagen jeweils Zehntausende von Besucherinnen und Besuchern in der Stadt Bern, vorwiegend in der Innenstadt und im stadionnahen Breitenrainquartier aufhalten werden.

Beschränkt auf den Innenstadtbereich gilt gleiches auch für den 22. Juni 2008. Da zu dieser Zeit keine Spiele mehr im Stade de Suisse ausgetragen werden, ist ein Sonntagsverkauf im Breitenrainquartier jedoch nicht gerechtfertigt. Für den Sonntag 29. Juni 2008 ist zwar ebenfalls ein Rahmenprogramm geplant und in den Fanmeilen bzw. Public Viewing Zonen wird mit einem hohen Personenaufkommen zu rechnen sein. Die Anzahl der ausländischen Besucherinnen und Besucher in Bern dürfte aber deutlich geringer ausfallen. Für diesen Sonntag ein dringendes Bedürfnis für Sonntagsverkäufe abzuleiten, ist gemäss dem Beschwerdeentscheid der Volkswirtschaftdirektion deshalb nicht möglich.

Um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Volkswirtschaftdirektion einer allfälligen Beschwerde gegen ihren Entscheid die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit soll sowohl den betroffenen Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine frühzeitige Planung der Ladenöffnungs- und Arbeitszeiten ermöglicht werden.

Die Volkswirtschaftsdirektion istüberzeugt, dass mit den drei attraktiven Spielen im Stade de Suisse die EURO 08 zu einem wichtigen und stimmungvollen Erlebnis für Bern wird. Stadt und Kanton Bern werden die einmalige Chance nutzen, um Bern als attraktiven und gastfreundlichen Standort zu vermarkten. Der Slogan "Bern wirkt Wunder" soll den Besucherinnen und Besuchern nachhaltig in Erinnerung bleiben. Massvoll erweiterte Ladenöffnungszeiten leisten dazu einen Beitrag. Gleichzeitig darf der bundesrechtlich garantierte Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht vernachlässigt werden. Durch die im Beschwerdeentscheid getroffene differenzierte Lösung kann im Rahmen der gesetzlichen Schranken ein Ausgleich der Interessen geschaffen werden. Die Arbeitsgesetzgebung sieht vor, dass zur Sonntagsarbeit nur Freiwillige herangezogen werden können. Zudem haben die Verkäuferinnen und Verkäufer Anspruch auf einen Lohnzuschlag von 50 Prozent und Ersatzruhetage.

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