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22. Oktober 2021
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Medienmitteilung ; Regierungsrat
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Eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021: Regierungsrat unterstützt das Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für Massnahmen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, insbesondere auch für die Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen. Das Gesetz sichert zudem den Einbezug der Kantone in deren Zuständigkeitsbereich. Der Berner Regierungsrat unterstützt das befristete Covid-19-Gesetz und folgt mit diesem Entscheid der Konferenz der Kantonsregierungen.

In der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 wurde das Covid-19-Gesetz mit 60,2% der Stimmen gutgeheissen. Würde die Gesetzesrevision am 28. November abgelehnt, träten alle am 19. März 2021 angenommenen Gesetzesanpassungen ein Jahr später ausser Kraft. Im Wesentlichen geht es um Massnahmen in folgenden Bereichen:

Einbezug und Härtefallunterstützung

Das Covid-19-Gesetz ermöglicht dem Bundesrat den Einbezug der Kantonsregierungen, wenn er Massnahmen ausarbeitet, die deren Zuständigkeitsbereiche betreffen. Dies entspricht den Grundsätzen der Zusammenarbeit, die Bund und Kantone während der Krise definiert haben.

Im Zuge dieser Gesetzesrevision wurden auch weitere Bundesmittel für Härtefälle gesprochen. Neben der Kurzarbeitsentschädigung gehören die Härtefallmassnahmen zu den wichtigsten wirtschaftlichen Massnahmen für die Unternehmen, die von den Folgen der Krise besonders betroffen sind. Allein im Kanton Bern sind bisher mehr als 430 Millionen Franken Härtefallentschädigung an über 3500 Berner Unternehmen ausbezahlt worden. Der Bundesanteil von 360 Millionen wird durch das Covid-19-Gesetz gewährleistet.

Covid-Tests und Zertifikat

Neben der Impfung sind Tests und das Contact-Tracing bewährte Pfeiler der Pandemiebekämpfung, die es bis auf Weiteres braucht, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Das Covid-19-Gesetz regelt auch hier die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Kantonen.

Für den Regierungsrat ist das Covid-Zertifikat eine einfache und gute Möglichkeit, eine Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testresultat zu dokumentieren. Sollten bei einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage wieder zusätzliche Massnahmen ergriffen werden, wären diese gemäss dem Drei-Phasen-Modell des Bundesrates nur für Personen ohne Covid-Zertifikat vorgesehen. Bei einer Ablehnung der Vorlage am 28. November wäre dieses differenzierte Vorgehen nicht mehr möglich. Massnahmen wie Zugangsbeschränkungen würden dann unweigerlich für die gesamte Bevölkerung gelten. Auch die Regelung, dass geimpfte Personen nicht in Quarantäne müssen, würde wegfallen. Dazu kommt, dass das inzwischen bewährte Schweizer Covid-Zertifikat von den EU/EFTA-Staaten anerkannt wird und im gesamten EU-/EFTA-Raum genutzt werden kann. Ohne das im Covid-19-Gesetz geregelte Zertifikat würden sich für die Schweizer Bevölkerung im internationalen Personenverkehr zusätzliche Hürden ergeben.

Massnahmen im Kulturbereich und für Grossveranstaltungen

Der Kanton Bern hat im Kulturbereich Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Beiträge an Transformationsprojekte geleistet. Das Covid-19-Gesetz ermöglicht, dass der Bund die Kantone bei der Ausrichtung der benötigten Finanzhilfen unterstützt. Er beteiligt sich im selben Umfang wie der Kanton.

Weiter bieten die im Covid-19-Gesetz vorgesehenen Massnahmen für Publikumsanlässe der Eventbranche und den Kantonen eine Planungsperspektive für Grossveranstaltungen von überkantonaler Bedeutung. Können Veranstaltungen aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden, haben die Organisatoren dank dieser Bestimmungen Anspruch auf eine Entschädigung (sogenannte «Schutzschirm»-Regelung).

Der ausführliche Positionsbezug der Konferenz der Kantonsregierungen vom 23. September 2021 ist auf der Website der KdK unter Medienmitteilungen zu finden (27.09.2021: Covid-19-Gesetz: Kantone empfehlen am 28. November ein JA in die Urne zu legen).

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