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18. Juni 2024
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Wichtige Informationen zur Jagdsaison 2024/2025

Ab der Jagdsaison 2024/2025 treten die folgenden Neuerungen ein:

Wesentliche Änderungen Jagdbetriebsvorschriften Rotwild

  • Hauptjagd: Vom 2. bis 7. September 2024 darf nur Kahlwild (C4 und C5) auf Ansitz erlegt werden
  • Nachjagd: Vom 12. Oktober bis 13. November 2024 dürfen Tiere der Kategorien C4, C5 und C2 mit Spiessen unter Lauscherhöhe erlegt werden.
  • Regulation Rothirsch in Eidgenössischen Jagdbanngebieten: Im Jagdjahr 2024/2025 findet im Eidgenössischen Jagdbanngebiet Schwarzhorn eine Regulation des Rotwildbestands unter Einbezug der Jägerschaft statt. Über die Bedingungen zur Anmeldung und der Teilnahme an der Regulationsjagd sowie deren Ablauf wird mit der Zustellung des Patents C informiert. Dieses ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Regulationsabschuss.
  • Diverse Neuregelungen Jagdzeiten in Wildschutzgebieten.


Digitalisierung Hirschtelefon

Das Hirschtelefon wird mittelfristig abgelöst. Während der Jagdsaison 2024 werden die Telefonnummern 031 638 00 90 in deutscher und 031 638 00 91 in französischer Sprache und die Homepage www.be.ch/jagd ab 12:00 Uhr Auskunft darüber erteilen, welche Kategorien in welchem Wildraum am folgenden Jagdtag noch erlegt werden dürfen. Ab der Jagdsaison 2025 wird die Freigabe während der Rothirschjagd nur noch auf der Homepage publiziert werden.


Bestellung Gästekarten – Vorgehen ab 2024

Die grünen Gästekarten, welche bis anhin beim BEJV bestellt werden konnten, sind nicht mehr gültig und verfallen entschädigungslos.

Ab 2024 können Gästekarten zu einem Preis von CHF 42.-- auf der Homepage www.be.ch/jagd mit einem Online-Formular bestellt werden. Der Versand der bestellten Gästekarte erfolgt per E-Mail in 3 Arbeitstagen (Montag – Freitag).

Bei der Bestellung der Gästekarte werden folgende Dokumente zum Jagdgast verlangt:

  • gültiger Treffsicherheitsnachweis (nicht älter als 1 Jahr)
  • gültiger Nachweis der Haftpflichtversicherung
  • Jagdfähigkeitsausweise (nur bei erster Anmeldung notwendig)

Vorschriften: Gesetz über Jagd und Wildtierschutz (JWG; BSG 922.11) Art. 9 und Direktionsverordnung über die Jagd (JaDV; BSG 922.111.1) Art. 4

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