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13. März 2025
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Vorerst keine Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes

Der Regierungsrat hat entschieden, die im Juni 2024 angekündigte Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Mit der Gesetzesänderung hätte das aus dem Jahr 1992 stammende Naturschutzgesetz unter anderem an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden sollen. Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung waren sehr kontrovers, und eine Mehrheit war gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Dass der Regierungsrat nun vorerst auf die Revision des Naturschutzgesetzes verzichtet, ändert nichts daran, dass der Kanton Bern zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet ist und Massnahmen gegen den Verlust von Lebensräumen und Arten treffen wird.

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